AGB | full-managed.de

1. Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

2. Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragserteilung und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstlieferung durch unsere Lieferanten. Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern diese nicht ausdrücklich garantiert sind. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen annehmen.

Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden in Textform (schriftlich, Telefax, Email) zustande.

3. Lieferzeiten

Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterliefern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Ablauf von 21 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 10 % übersteigt. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß den vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Lieferterm mehr als sechs Wochen liegen.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht uns ein Anspruch auf Mahngebühr und Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden finanziellen Verpflichtungen gelten als in EURO vereinbart.

5. Erfüllungsort

Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz in Empfang nimmt, ist der Erfüllungsort Düsseldorf, anderenfalls die Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erbracht wird.

6. Versand und Gefahrübergang

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Bezüglich des Gefahrübergangs gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB).

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden abzuschließen, wenn dieser es verlangt.

7. Gewährleistung, Haftung

Mängelrügen haben stets in Textform zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen.
Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden. In diesen Fällen haften wir für jedes Verschulden.
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Gewährleistungspflicht für Mängel an der Hard- und Software sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen beträgt 1 Jahr.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, grob fahrlässiges Verhalten, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

Für den Fall eines von uns schuldhaft verursachten Datenverlustes beschränkt sich unsere Haftung auf den Wert des Aufwands, der benötigt wird, um mit Hilfe von Sicherungskopien die Daten bzw. das System wiederherzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, selbst für eine vollständige und regelmäßige Datensicherung Sorge zu tragen, es sei denn, wir sind ausdrücklich mit der Einrichtung und Überwachung der Datensicherung beauftragt.

8. Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB
Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Geheimhaltung

Wir stellen die Geheimhaltung von archivierten Daten und sonstiger im Rahmen dieses Vertrags bekannt gewordener geschäftlicher Geheimnisse des Kunden gegenüber Dritten sicher. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Ende dieses Vertrags fort.

11. Annahmeverzug

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt er mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20% des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht entsprechende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden oder dies durch uns schriftlich erklärt wird.

Bei Verwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

Wir verpflichten uns jedoch, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

13. Inkassokostenklausel

Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren (2 Mahnungen) zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst oder einen Anwalt mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.

14. Annullierungskosten

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

15. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für unseren Sitz zuständigen Gericht zu erheben.

16. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

17. Schlussbestimmung

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.